Die meisten Abmahnungen im Gesundheitsbereich betreffen nicht die Medizin, sondern Formalien auf der Website. Das Ärgerliche daran: Fast alles davon ist in einer Stunde erledigt, wenn man weiß, worauf es ankommt.
Hier die Punkte, die bei einer Praxis-Website regelmäßig geprüft werden. Als Orientierung, nicht als Rechtsberatung.
Das Impressum
Die Anbieterkennzeichnung ergibt sich aus § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes. Für Heilberufe kommen Angaben hinzu, die auf normalen Firmenseiten fehlen dürfen. Hinein gehören:
- Name und Anschrift der Praxis, bei Gemeinschaftspraxen alle Behandler
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse für eine schnelle Kontaktaufnahme
- Die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde
- Die zuständige Kammer und die zuständige Aufsichtsbehörde, jeweils mit Anschrift
- Die berufsrechtlichen Regelungen mit Hinweis, wo sie einsehbar sind
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
- Bei Gesellschaften die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten
Das Impressum muss von jeder Unterseite mit einem Klick erreichbar und als solches erkennbar benannt sein. Ein Link nur auf der Startseite reicht nicht.
Datenschutzerklärung
Sie muss beschreiben, was Ihre Seite tatsächlich tut, nicht was ein Muster vorschlägt. Häufigster Fehler: Es sind Dienste aufgeführt, die längst entfernt wurden, während das neue Kontaktformular fehlt. Ebenfalls oft vergessen: die Nennung des Datenschutzbeauftragten, sofern Sie einen benennen müssen, und die Angabe konkreter Speicherdauern.
Werbung mit Aussagen und Bildern
Das Heilmittelwerbegesetz zieht Grenzen, die im Alltag schnell überschritten werden. Kritisch sind vor allem drei Dinge:
- Erfolgsversprechen. Formulierungen, die eine Heilung oder ein bestimmtes Ergebnis zusagen, sind unzulässig.
- Vorher-nachher-Bilder. Bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ist die vergleichende Darstellung ausdrücklich untersagt.
- Patientenberichte. Dankschreiben und Erfahrungsberichte sind an enge Voraussetzungen gebunden und in vielen Konstellationen problematisch.
Dazu kommen berufsrechtliche Vorgaben Ihrer Kammer, die über das Gesetz hinausgehen können. Wenn Sie mit Aussagen zu Ergebnissen arbeiten wollen, lassen Sie die Formulierung einmal prüfen. Das ist billiger als eine Abmahnung.
Barrierefreiheit
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen, für viele kleine Praxen entschärft das die Lage. Unabhängig von der Pflicht sind ausreichende Kontraste, lesbare Schriftgrößen und Bedienbarkeit per Tastatur schlicht gutes Handwerk, das allen Patienten hilft.
Technische Pflichten, die man leicht übersieht
- HTTPS auf allen Seiten, mit Weiterleitung von der unverschlüsselten Fassung.
- Keine externen Schriften, Karten oder Videos, die ungefragt Daten übertragen.
- Aktuelle Angaben zu Öffnungszeiten und Vertretung. Falsche Angaben sind kein Rechtsproblem, aber ein Vertrauensproblem.
Die Prüfliste in Kurzform
- Impressum von jeder Seite erreichbar und vollständig, inklusive Kammer und Aufsichtsbehörde?
- Datenschutzerklärung aktuell und passend zur Seite?
- Keine Erfolgsversprechen im Text?
- Keine unzulässigen Vorher-nachher-Bilder?
- HTTPS erzwungen?
- Keine ungefragten Datenübertragungen an Dritte?
Dieser Beitrag ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie Ihre Kammer oder einen Fachanwalt.
Häufige Fragen
Was muss im Impressum einer Arztpraxis stehen?
Zusätzlich zu Name, Anschrift und Kontakt die gesetzliche Berufsbezeichnung samt Verleihungsstaat, die zuständige Kammer, die Aufsichtsbehörde und die berufsrechtlichen Regelungen mit Fundstelle.
Sind Vorher-nachher-Bilder erlaubt?
Bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ist die vergleichende Darstellung nach dem Heilmittelwerbegesetz untersagt. In anderen Bereichen ist es eine Einzelfallfrage, die Sie prüfen lassen sollten.
Muss meine Praxis-Website barrierefrei sein?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen. Gute Kontraste und Tastaturbedienbarkeit lohnen sich trotzdem.