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BFSG und Ihre Website: Müssen Sie als Praxis oder Kanzlei jetzt handeln?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Ärzte, Anwälte und Steuerberater sind seitdem verunsichert, ob ihre Website plötzlich rechtswidrig ist. Die gute Nachricht vorweg: Für viele kleine Praxen und Kanzleien ändert sich nichts. Ein kurzer Check lohnt sich trotzdem.

Was das BFSG verlangt

Das Gesetz verlangt, dass bestimmte digitale Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei nutzbar sind, also auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder Bewegungseinschränkung. Für Websites heißt das: Sie sollen nach den anerkannten Standards (WCAG) bedienbar sein, etwa mit ausreichenden Kontrasten, per Tastatur, mit Alternativtexten für Bilder und einer klaren Struktur. Relevant wird das vor allem, sobald Ihre Seite einen buchbaren Online-Dienst anbietet, zum Beispiel eine Online-Terminbuchung oder ein elektronisches Formular zur Terminanbahnung.

Sind Sie überhaupt betroffen?

Hier kommt die Entwarnung für viele: Als Kleinstunternehmen gelten Sie, wenn Sie weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz liegen. Bei Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen vom BFSG ausgenommen. Ein großer Teil der Einzelpraxen und kleinen Kanzleien fällt darunter. Wer darüber liegt, etwa größere Gemeinschaftspraxen oder ein MVZ, und Verbrauchern buchbare Online-Dienste anbietet, ist betroffen. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich.

Warum es sich trotzdem lohnt

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, spricht viel für eine barrierearme Seite. Sie hilft älteren Patienten und Mandanten, Menschen mit Einschränkung und allen, die am Smartphone lesen. Sie ist einfacher zu bedienen, wird von Google bevorzugt und wirkt seriöser. Und sie ist zukunftssicher, falls Ihre Praxis oder Kanzlei wächst und die Ausnahme irgendwann nicht mehr greift.

Was eine barrierearme Website ausmacht

Im Kern sind es saubere Handwerksregeln: ausreichende Farbkontraste, gut lesbare Schrift, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, aussagekräftige Alternativtexte, eine logische Überschriftenstruktur und eine Barrierefreiheitserklärung. Bei einer individuell programmierten Website ist das von Anfang an eingebaut, statt nachträglich mühsam aufgesetzt.

Dieser Beitrag ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Im Zweifel prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Kammer oder einem Fachanwalt.

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