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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

gawlixmedia, Inhaber Oscar Gawlik · Birkenstr. 12, 90587 Veitsbronn · Steuer-Nr.: 218/297/55731

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle entgeltlichen Verträge über die Erstellung von Websites und damit verbundene Leistungen zwischen gawlixmedia (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Mit Erteilung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, hierfür einen geeigneten Nachweis zu verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer). Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, kann der Auftragnehmer den Vertragsschluss ablehnen.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Unentgeltliche Leistungen (Werbe- und Referenzzwecke)

(1) Diese AGB gelten nicht für unentgeltliche Leistungen, die der Auftragnehmer zu Werbe-, Präsentations- oder Referenzzwecken erbringt (z. B. kostenlose Probe-, Demo- oder Musterarbeiten).

(2) Bei unentgeltlichen Leistungen besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Erfolg, auf Mängelbeseitigung oder auf Fortführung. Einzelheiten – insbesondere Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte am Ergebnis sowie die Verwendung als Referenz – regeln die Parteien bei Bedarf gesondert.

(3) Diese AGB finden erst mit Begründung einer entgeltlichen Zusammenarbeit Anwendung.

§ 3 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Aufnahme der Tätigkeit zustande.

§ 4 Leistungsumfang und Mitwirkung

(1) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot bzw. Auftragsbestätigung.

(2) Der Auftraggeber stellt erforderliche Inhalte und Zugänge rechtzeitig bereit und sichert die Nutzungsberechtigung an überlassenen Materialien zu. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter wegen dieser Materialien frei.

§ 5 Vergütung, Kommunikationspauschale und Zahlung

(1) Die Erstellung der Website (Hauptleistung) wird zu dem im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Pauschalpreis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet. Der Pauschalpreis umfasst den dort beschriebenen Leistungsumfang.

(2) Für den Aufwand der projektbezogenen Kommunikation und Abstimmung berechnet der Auftragnehmer eine Kommunikationspauschale von 25 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Auftrag. Mit dieser Pauschale ist der übliche Aufwand für Rückfragen, kurze Abstimmungen und das Klären von Fragen abgegolten; insoweit erfolgt keine Abrechnung nach Stundensatz. Inhaltliche Änderungen, Erweiterungen oder Verbesserungen am Werk sind von der Pauschale nicht erfasst und werden nach Absatz 3 abgerechnet.

(3) Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs – insbesondere nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Funktionen, Verbesserungen, Mehraufwand durch verspätete oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers sowie gesondert beauftragte Stundenarbeiten (z. B. nachträgliche Pflege) – werden mit 179 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Stunde abgerechnet.

(4) Die Abrechnung nach Absatz 3 erfolgt in Einheiten von 30 Minuten. Jede angefangene 30-Minuten-Einheit wird auf die nächste halbe Stunde aufgerundet und mit 89,50 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Beispiel: Ein Aufwand von 40 Minuten wird mit einer Stunde (179 €) berechnet, ein Aufwand von 1 Stunde und 10 Minuten mit 1,5 Stunden (268,50 €).

(5) Auf Verlangen weist der Auftragnehmer den nach Absatz 3 abgerechneten Aufwand durch eine Aufstellung der geleisteten Zeiten nach.

(6) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

(7) Der Pauschalpreis wird wie folgt fällig: 30 % der Gesamtsumme als Vorauszahlung bei Auftragsbeginn, 70 % nach Vollendung und Abnahme des Werks.

§ 6 Termine

Termine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und vollständiger Mitwirkung des Auftraggebers.

§ 7 Abnahme

Nach Anzeige der Abnahmebereitschaft nimmt der Auftraggeber das Werk innerhalb von 14 Tagen ab. Nimmt er ein abnahmefähiges Werk nicht fristgerecht ab oder nimmt es in Gebrauch, gilt die Abnahme als erfolgt.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an den eigens erstellten Werkleistungen das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Bearbeitung ein. Der Auftragnehmer behält sich nur die zur Mängelbeseitigung und Vertragserfüllung erforderlichen Zugriffe vor. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.

(2) Für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten und gewünschten Inhalte ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Erforderliche Lizenzen, Konzessionen und Rechte Dritter (z. B. Schriftarten, Stockfotos, Videos, Musik, Plugins, Marken) beschafft und trägt der Auftraggeber. Er stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Soweit für die Umsetzung lizenzpflichtige Materialien benötigt werden, erwirbt der Auftraggeber die Lizenz auf seinen Namen (z. B. Kauf der Schriftart) und stellt das Material dem Auftragnehmer zur Verarbeitung bereit.

§ 9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts. Der Auftraggeber rügt erkennbare Mängel unverzüglich.

(2) Bei einem berechtigten Mangel leistet der Auftragnehmer Nacherfüllung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mängelrüge.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für arglistig verschwiegene Mängel – insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Zur Klarstellung – der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für:

Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und die Haftung bei Verletzung von Kardinalpflichten bleiben hiervon unberührt (Absätze 1 und 2). Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 11 Datenschutz / Auftragsverarbeitung

Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet – insbesondere bei Zugriff auf das Backend, Hosting, Wartung oder Pflege, bei denen personenbezogene Daten (z. B. Kontaktdaten) eingesehen oder verarbeitet werden können – schließen die Parteien hierüber einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab. Dieser wird als gesonderte Anlage zum Vertrag geschlossen und ist Bestandteil der Zusammenarbeit.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist Fürth (Bayern).

(3) Mündliche Absprachen können getroffen werden. Sie sind innerhalb angemessener Frist in Textform (z. B. E-Mail) zu bestätigen und festzuhalten. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB.

(4) Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die übrigen unberührt.

Stand: Juni 2026.